Ihr Firmenstandort und Ihre Firmenstruktur weist garantiert Optimierungspotential auf.
Josef Berglas, Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen mit eidg. Fachausweis
STEUEROPTIMIERUNG MIT DEN DOPPELBESTEUERUNGSABKOMMEN (DBA) DER SCHWEIZ
Sind Sie in mehreren Staaten steuerpflichtig? Wir unterstützen Sie in der korrekten Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und dem entsprechenden Drittstaat.
Befindet sich der persönliche Wohnsitz sowie allfälliges Grundeigentum, die Erwerbstätigkeit oder eine Betriebsstätte nicht in ein und demselben Staat, entsteht eine persönliche Steuerpflicht in mehreren Staaten.
Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung hat die Schweiz mit den meisten industrialisierten Ländern ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen.
In den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) werden schwergewichtig folgende Punkte vereinbart:
- Befreiung der Gewinne aus Betriebsstätten im Partnerstaat
- Rückforderung der Quellensteuern
- Besteuerung der Lizenzgebühren
Hierbei kommt die international gebräuchliche Anrechnungsmethode zum Tragen.
Übersicht der Doppelbesteuerungsabkommen der Schweiz
Details zu Doppelbesteuerungsabkommen der Schweiz
- Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Schweiz-Deutschland
- Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Schweiz-Österreich
Unser Ansatz ist die gesamtheitliche Betreuung!
Wir entlasten Sie in Detailfragen und übernehmen die Verantwortung für die Anwendungen der Doppelbesteuerungsabkommen. Es stehen alle herkömmlichen Dienstleistungen eines Treuhandunternehmens «inhouse» zur Verfügung.