Nutzen Sie unser Fachwissen und unsere Erfahrung für die Gründung einer Holding und eine steuerliche Verbesserung.
Peter Schöpfer, Inhaber und Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen
HOLDING GRÜNDEN UND VIELE STEUERLICHE VORTEILE NUTZEN.
Die Holding in der Schweiz ist keine Rechtsform, sondern ein steuerlicher Status. Als kompetenter Steuerberater helfen wir Ihnen bei deren Gründung und beim Steuern sparen.
Im Sinne des Steuerrechts ist die Schweizer Holding eine Genossenschaft oder Kapitalgesellschaft (GmbH oder AG), die vorrangig Beteiligungen an anderen Unternehmen hält, selbst aber keine Geschäftstätigkeit ausübt. Die Holding in der Schweiz ist demnach keine Rechtsform, sondern ein rein steuerlicher Status. Um eine Holding gründen zu können, muss die betroffene AG, GmbH oder Genossenschaft einen Antrag stellen, der auf der Basis der jährlichen Steuererklärung der Gesellschaft erfolgt.
Die Detailregelungen im Rahmen einer Holding Gründung sind den Kantonen überlassen. Als spezialisierter Steuerberater und erfahrener Treuhand Service kennen wir die Bedingungen für eine steuerliche Qualifikation als Holding. Diese lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Die Holdingtätigkeit. Das dauerhafte Verwalten von Beteiligungen ist in den Statuten und im Handelsregistereintrag verankert.
- Der Holdingzweck. Der Zweck wird nur dann tatsächlich verfolgt, wenn die Gesellschaft wirklich massgebliche Beteiligungen an anderen Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften hält. Bei Streubesitz oder Beteiligungen an Personengesellschaften gelten die Bedingungen einer Holding Schweiz als nicht erfüllt.
- Die 2/3 Regelung. 2/3 der Aktiven der Bilanz bestehen langfristig aus Beteiligungen oder es stammen regelmässig 2/3 der Erträge aus den Holding Beteiligungen.
- Keine Geschäftstätigkeit. Bei der Gründung einer Holding in der Schweiz dürfen höchstens Nebentätigkeiten ausgeübt werden, die von untergeordneter Bedeutung sind (Vermögensverwaltung, Konzernleitungsfunktionen und Geschäftstätigkeiten im Ausland).
SCHWEIZER HOLDING GRÜNDEN UND MIT UNS STEUERN SPAREN!
Als Experte für das Schweizer Steuerrecht arbeiten wir effektiv und individuell an der Umsetzung Ihrer Holding. Dabei können Sie mit einer Holding Schweiz Vorteile nutzen, die wir mit Ihnen analysieren und realisieren.
- Keine Gewinnsteuern und reduzierte Kapitalsteuern auf kantonaler Ebene
- Reduzierte Gewinnsteuer auf Bundesebene (normal 8,5%) durch Beteiligungsabzug
- In der Regel bleiben die Beteiligungserträge faktisch steuerfrei
Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen gerne bei der Holding Gründung in der Schweiz.