Ihr Firmenstandort und Ihre Firmenstruktur weist garantiert Optimierungspotential auf.
Josef Berglas, Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen mit eidg. Fachausweis
DOPPELBESTEUERUNGSABKOMMEN (DBA) SCHWEIZ-ÖSTERREICH
Das aktuelle Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) der Schweiz mit Österreich ist seit 01.01.2013 in Kraft. Das DBA wurde auf der OECD-Basis abgeschlossen zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen von Einkommen und Vermögen. Diese Richtlinien und Standards für die grenzüberschreitende Besteuerung gelten weltweit als Basis für zwischenstaatliche DBA’s.
Im aktuellen DBA Schweiz-Österreich wurde schwergewichtig die Abgeltungssteuer als neues Instrument aufgesetzt.
Die österreichischen Steuerpflichtigen mit einem Bankkonto oder Wertschriftendepot in der Schweiz bezahlen entweder eine Quellensteuer, die ihnen direkt vom Konto abgezogen und anonym an ihren Wohnsitzstaat übermittelt wird oder sie müssen ihre Kontodaten offen legen.
Unser Ansatz ist die gesamtheitliche Betreuung!
Wir entlasten Sie in Detailfragen und übernehmen die Verantwortung für die steueroptimierte Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen.
Es stehen alle herkömmlichen Dienstleistungen eines Treuhandunternehmens «inhouse» zur Verfügung.
Die künftigen Steuern auf Kapitalerträgen werden im Rahmen der «Abgeltungssteuer» direkt an Österreich weitergeleitet.
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Schweiz-Österreich