Kosten sparen bei Handelsgeschäften im EU-Raum – faszinierende Komplexität im EU-Handel.
Peter Schöpfer, Inhaber und Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen
REGISTRIERUNG EINER UID-NUMMER IN DEUTSCHLAND – WIE IST HIERBEI VORZUGEHEN?
Die Registrierung einer Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer (UID) in Deutschland kann ohne Deutschen Steuervertreter erfolgen. Für Schweizer Unternehmen sind das Finanzamt Konstanz sowie das Bundeszentralamt für Steuern, Saarlouis zuständig.
Die Registrierung einer UID-Nummer in Deutschland für den grenzüberschreitenden Warenverkehr erfolgt über die zwei folgenden Amtsstellen:
- Beantragung einer Deutschen Steuernummer für Schweizer Unternehmen beim Finanzamt Konstanz – notwendig für Innerdeutschen Warenverkehr
- Beantragung einer Deutschen UID-Nr. beim Bundeszentralamt Saarlouis – notwendig für den grenzüberschreitenden Warenverkehr
Aufgrund der Registrierung sind regelmässig einzureichen:
- Umsatzsteuer Voranmeldung beim Finanzamt Konstanz inkl. Abgabe eines MWST-Journals und der Originalbelege
- Zusammenfassende Meldung bei der Bundeszentrale für Steuern, Saarlouis über die grenzüberschreitenden Warenverkäufe ins übrige EU-Gebiet
- Jährliche Umsatzsteuererklärung beim Finanzamt Konstanz als Finalisierung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen
Je nach Art der Lieferung ist die Buchführung und Dokumentation der Belege entsprechend umfangreich vorzunehmen.
Aufrechnungen seitens Finanzamt infolge nicht korrekter Handhabung der MWST-Formalitäten – z.B. Umsatzsteuer Deutschland mit 19% – können zu unliebsamen Überraschungen führen.
Hierzu ist das Kompensationsverbot zu beachten. Eine zu niedrig erklärte Vorsteuer kann die zu niedrig erklärte Umsatzsteuer nicht ausgleichen. Eine Steuerhinterziehung ohne Steuerverkürzung kann hier Tatbestand sein.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Registrierung einer Deutschen UID-Nr., der formellen Einhaltung bezüglich Rechnungsstellung/Buchführung und der regelmässigen Deklaration gegenüber dem Finanzamt Konstanz und der Bundeszentrale für Steuern in Saarlouis.