SRO-Anschluss 2018-06-21T13:14:48+02:00

Insbesondere Vermögensverwalter profitieren von unserem Spezialwissen
Daniela Schöpfer, Treuhänderin mit eidg. Fachausweis

TREUHAND-UNTERSTÜTZUNG FÜR DEN ANSCHLUSS AN EINE SRO ODER AN DIE FINMA

Ein Finanzintermediär muss sich gemäss GwG einer anerkannten Selbstregulierungsorganisation (SRO) oder der FINMA anschliessen. Mit unseren Treuhand-Services erhalten unabhängige Vermögensverwalter die optimale Unterstützung.

Finanzintermediär ist kurz gesagt jeder, der Verfügungskompetenz über Kundenwerte hat. Dazu gehören nebst Banken, Fondsleitungen und Versicherungseinrichtungen auch unabhängige Vermögensverwalter.
Als Finanzintermediär haben Sie die Pflicht aber auch die Wahl, welcher Selbstregulierungsorganisation (SRO) Sie sich vor der Tätigkeitsaufnahme anschliessen wollen.

Unser Ansatz ist die gesamtheitliche Betreuung!
Wir entlasten Sie in Detailfragen und übernehmen die Verantwortung für alle administrativen Bereiche Ihres Vermögensverwaltungs-Unternehmens. Es stehen alle herkömmlichen und spezialisierten Dienstleistungen eines Treuhandunternehmens «inhouse» zur Verfügung.

Verlangen Sie ein unverbindliches Erstgespräch bezüglich Treuhand-Leistungen mit Spezialwissen für Vermögensverwalter.

Die Aufgabe einer SRO besteht hauptsächlich darin, Reglemente zu erlassen, wie die aus dem Geldwäschereigesetz erwachsenden Sorgfalts- und Verhaltenspflichten zu erfüllen sind, die Einhaltung dieser Pflichten zu kontrollieren und Berater und Ansprechpartner für ihre Mitglieder zu sein.
Die Selbstregulierungsorganisation (SRO) untersteht ihrerseits der Aufsicht der FINMA.

Weitere Informationen zu SRO und FINMA