Konsolidierung 2018-06-21T13:13:01+02:00

Neueste Erkenntnisse schnellstmöglich im Team verankern. Unsere Kunden profitieren davon.
Moira Griffo, Sachbearbeitung Rechnungswesen

KONSOLIDIERUNG DER EINZELABSCHLÜSSE ZUR KONZERNRECHNUNG

Wir realisieren aussagekräftige und rechtskonforme Konsolidierungen. Nutzen Sie unsere Erfahrung und profitieren Sie von einer professionellen Umsetzung ihrer Konzernrechnung.

«Konsolidieren» heisst, die Abschlüsse innerhalb einer Unternehmensgruppe um die internen Umsätze und Vermögen zu bereinigen und diese Abschlüsse in einer einzigen Buchhaltung – der sogenannten Konzernrechnung – zusammenzuführen.

Eine Konzernrechnung ist zu erstellen, wenn die Gesellschaft zwei der nachstehenden Grössen in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschreitet*:

  • Bilanzsumme von 20 Mio. Franken
  • Umsatzerlös von 40 Mio. Franken
  • 250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt

oder

  • dies für eine möglichst zuverlässige Beurteilung der wirtschaftlichen Lage notwendig ist
  • Gesellschafter, die zusammen mindestens 20 Prozent des Grundkapitals vertreten, dies verlangen
  • ein Gesellschafter der einer Nachschusspflicht unterliegt, dies verlangt

Eine Konsolidierung kann in komplexen Strukturen Übersicht verschaffen und so auch ohne gesetzliche Vorschrift grossen Nutzen bringen.

Unser Ansatz ist die gesamtheitliche Betreuung!
Wir entlasten Sie in Detailfragen und übernehmen die Verantwortung für die transparente und professionelle Umsetzung.

Verlangen Sie ein unverbindliches Erstgespräch zur Konsolidierung und zur Konzernrechnung

* Stand: 01.01.2013 gemäss neuem Rechnungslegungsrecht; in Kraft mit dreijähriger Übergangsfrist per 01.01.2016