Kosten sparen bei Handelsgeschäften im EU-Raum – faszinierende Komplexität im EU-Handel.
Peter Schöpfer, Inhaber und Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen
INNERGEMEINSCHAFTLICHE LIEFERUNG
Innergemeinschaftliche Lieferung bedeutet, dass ein Schweizer Unternehmen mit einer Deutschen UID-Nummer Ware in Deutschland einkauft und diese an einen Europäischen Kunden ausserhalb Deutschlands liefert.
Diese Lieferung ist umsatzsteuerfrei. Auf der Rechnung ist die Deutsche Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer (UID-Nr.) des Lieferanten, die UID-Nr. des Kunden sowie nachstehender Hinweissatz für die innergemeinschaftliche Lieferung aufzuführen:
«Steuerfrei als innergemeinschaftliche Lieferung iS vom § 6 a UStG/Art.28 c der 6. Richtlinie».
Als Nachweis für die steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung ist ergänzend zur Rechnungskopie das vom Spediteur unterzeichnete CMR (Frachtbrief), eine Spediteurenbescheinigung oder ein entsprechender Verbringungsnachweis (Gelangensbestätigung) aufzubewahren.
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